R.E.A.CH. ist die Kurzbezeichnung der Europäischen Union – Verordnung 1907/2006/EG – zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Die REACH Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU–Mitgliedsstaaten. Sie richtet sich gleichzeitig an Hersteller, Importeure und Anwender und somit auch an Stahlunternehmen mit den jeweils produzierten Stahlprodukten und Nebenprodukten (Schlacken).
Bei den durch die Werke der Riva Gruppe hergestellten Stahlprodukten (z.B. Knüppel, Ringe, Stäbe) handelt es sich um Erzeugnisse im Sinne der REACH–Verordnung 1907/2006. Diese unterliegen keiner Registrierungspflicht. Die bei der Stahlproduktion als Nebenprodukte anfallenden Stahlwerksschlacken wurden entsprechend REACH-Verordnung registriert. Es handelt sich dabei um die Elektroofenschlacke, registriert in der Kategorie „Slags, steelmaking electric furnace (EAFC)“, und die Pfannenofenschlacke (auch Sekundärschlacke), registriert in der Kategorie „Slags, steelmaking (SMS)“. Die Registrierung erfolgte unter der fachlichen Begleitung des Konsortiums „Reach Ferrous Slags Consortium (RFSC)“, dem die Brandenburger und Hennigsdorfer Elektrostahlwerke als Mitglieder angehören.
Im Hinblick auf die Informationsverpflichtung für Erzeugnisse nach Artikel 33 der REACH-Verordnung können die Brandenburger und Hennigsdorfer Elektrostahlwerke (B.E.S. GmbH und H.E.S. GmbH) bestätigen, dass die hergestellten Stahlprodukte keine Stoffe der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 der REACH–Verordnung über 0,1 Massen% enthalten. Wir werden die Weiterentwicklung der "Kandidatenliste" weiterhin verfolgen, eventuell erforderliche Anpassungen vornehmen und unsere Kunden informieren. Ein entsprechendes Kundeninformationsschreiben bezogen auf unsere Stahlprodukte, entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.